Windgrenzwerte für Drohne, Kran und Höhenarbeit: was zählt und wo es steht
Ob ein Drohnenflug, ein Kranhub oder eine Arbeit in der Höhe stattfinden darf, entscheidet nicht der Mittelwind am Boden, sondern die Böe auf Arbeitshöhe gegen den Grenzwert aus Betriebsanleitung, Herstellerangabe oder Gefährdungsbeurteilung. Die EU-Drohnenregeln nennen keine feste Windzahl; für Krane ist die Herstellerangabe maßgeblich. buscosun rechnet die Böe auf Höhe und meldet Go oder No-Go.
Was die Regeln sagen — und was nicht
Drohnen: Die EU-Durchführungsverordnung 2019/947 und die EASA-Leitlinien schreiben keinen numerischen Windgrenzwert vor. Verbindlich ist die Herstellerangabe zur maximalen Windbeständigkeit (bei vielen Multikoptern der Größenordnung 8 bis 12 m/s, das sind rund 30 bis 43 km/h) und die Pflicht des Fernpiloten, nur bei geeigneten Wetterbedingungen zu fliegen. Krane: Die Betriebsanleitung des Herstellers nennt die zulässige Windgeschwindigkeit je Konfiguration und Last; die Unfallverhütungsvorschriften der DGUV verlangen, den Betrieb einzustellen, wenn sie überschritten wird — gemessen am Kran, nicht am Boden. Höhenarbeit, Gerüst, Event-Aufbau: Grenzwerte stehen in der Gefährdungsbeurteilung, bei Zelten und Bühnen in der Prüfstatik (häufig Windstärken nach Beaufort). Alle genannten Zahlen sind Größenordnungen; die eigene Betriebsanleitung ist maßgeblich.
Warum die Böe auf Höhe zählt
Wettervorhersagen nennen Wind und Böen in 10 m über Grund. Mit der Höhe nimmt der Wind zu, weil die Bodenreibung nachlässt — in der Grenzschicht näherungsweise nach einem Potenzgesetz. Eine Bodenböe von 40 km/h kann in 100 m Höhe 60 km/h bedeuten. Über Kämmen und Graten kommt die Beschleunigung durch das Gelände dazu, an Gebäudekanten Turbulenz. Entscheidend ist deshalb die Böe auf Arbeitshöhe — und weil Böen kurz sind, ihr Spitzenwert im Zeitfenster, nicht der Mittelwert.
So zeigt es buscosun
Das Arbeitsfenster unter Querschnitt · Go/No-Go nimmt eine Arbeits- oder Flughöhe über Grund (0 bis 1 500 m) und einen Böen-Grenzwert in km/h (0 bis 200) entgegen. Es rechnet die prognostizierte Bodenböe mit einem Potenzgesetz (Exponent 0,2, Bezug 10 m, gesättigt ab 1 500 m über Grund) auf diese Höhe hoch und prüft im 15-Minuten-Raster über rund 36 Stunden, wann der Grenzwert überschritten wird. Ergebnis: Status Go oder No-Go für jetzt, die Spitzenböe im Fenster, eine Liste der No-Go-Zeitfenster und der Höhenfaktor Boden → Arbeitshöhe. Der Referenzpunkt ist der höchste Anker des Schnitts — die exponierteste Lage. Der Grenzwert kommt von dir; buscosun schlägt keinen vor und ersetzt keine Betriebsanleitung. In der 3D-Tourenansicht gibt es dieselbe Logik mit Standardgrenzen von 40 km/h Böen, 2 mm/h Regen und 0 °C gefühlter Temperatur sowie den Zwischenstufen „knapp" und „unklar", wenn die Vorhersage nahe am Grenzwert oder ohne Quelle ist. Die Böen selbst zeigt der Layer Böen als ICON-D2-Fläche. Amtliche Sturmwarnungen gibt allein der Wetterdienst heraus.
Häufige Fragen
Bei wie viel Wind darf eine Drohne nicht mehr fliegen?
Die EU-Regeln nennen keine Zahl; maßgeblich sind die Herstellerangabe zur Windbeständigkeit und die Einschätzung des Fernpiloten. Viele Multikopter sind für Größenordnungen von 8 bis 12 m/s ausgelegt — auf Flughöhe, nicht am Boden. Die Betriebsanleitung entscheidet.
Wie rechnet buscosun die Böe auf Arbeitshöhe?
Mit einem Potenzgesetz der Grenzschicht: Böe auf Höhe = Bodenböe × (Höhe / 10 m) hoch 0,2, gedeckelt bei 1 500 m über Grund. Das ist eine Näherung für offenes Gelände; über Graten, an Gebäuden und bei Inversionen kann der reale Wert abweichen.
Welcher Grenzwert ist voreingestellt?
Im Arbeitsfenster keiner — du trägst den Wert aus deiner Betriebsanleitung oder Gefährdungsbeurteilung ein. Die 3D-Tourenansicht nutzt als Standard 40 km/h Böen, 2 mm/h Regen und 0 °C gefühlte Temperatur, jeweils änderbar.
Ist ein „Go" eine Freigabe?
Nein. Es bedeutet nur, dass die prognostizierte Böe auf der gewählten Höhe unter deinem Grenzwert liegt. Die Freigabe trifft die verantwortliche Person vor Ort nach Betriebsanleitung, Sichtprüfung und amtlicher Warnlage — Warnungen gibt ausschließlich der Wetterdienst heraus.